Sie gelten in der Regel als steuerlich ansässig, wenn Sie sich mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten oder dort Ihre wirtschaftlichen Hauptinteressen haben.
Ansässige müssen erklären:
• Weltweites Einkommen
• Immobilien, Investitionen und Vermögenswerte im In- und Ausland
• Kapitalgewinne, Dividenden und Mieteinnahmen
Nichtansässige zahlen Steuern nur auf Einkünfte und Vermögenswerte in Spanien, darunter:
• Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien
• Kapitalgewinne aus dem Verkauf spanischer Immobilien
• Renten oder Investitionen aus spanischen Quellen
Der Status ist entscheidend, da Steuersätze und Pflichten stark variieren.
1. Einkommensteuer (IRPF / IRNR)
• Ansässige: Progressive Besteuerung (bis ca. 47 %).
• Nichtansässige: Pauschalsteuer (19–24 %).
2. Immobiliensteuern
• IBI
• Plusvalía Municipal
• Vermögensteuer
3. Kapitalertragsteuer
• Gilt für Verkäufe von Immobilien oder Anlagen.
4. Erbschaft- und Schenkungsteuer
5. Mehrwertsteuer / Grunderwerbsteuer
Die Steuererklärung umfasst Dokumentation, Statusbestimmung, Berechnung und fristgerechte Einreichung.
Wir arbeiten mit erfahrenen Steuerberatern zusammen, um vollständige Rechtssicherheit zu gewährleisten.
• Fachkenntnis
• Beratung in Ihrer Sprache
• Optimierte Steuererklärungen
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